
Professionelle Zahnreinigung
| Arztgruppe | Zahn-/ Mund- und Kieferheilkunde |
| Bereich | Zähne |
| Anlass | Vorbeugung |
| Verfahren | Entfernen von harten und weichen Belägen, Reinigung der Zahnzwischenräume, Polieren, Fluoridieren |
| Kosten | In der Regel zwischen 35 und 120 Euro pro Sitzung. |
| GKV-Leistung | Für Erwachsene zweimal jährlich eingehende Untersuchung, jährlich Zahnsteinentfernung, jedes zweite Jahr Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates |
IGeL
Eine Anmerkung vorneweg: Im Bereich der Zahnmedizin werden Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlen muss, üblicherweise nicht als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ bezeichnet. Sie werden also in der Zahnarztpraxis keiner „IGeL“ genannten Leistung begegnen, obwohl gerade auch Zahnärzte solche Leistungen anbieten. Da wir Informationsbedarf für die Versicherten sehen, wollen wir auch zahnärztliche Selbstzahlerleistungen im IGeL-Monitor beschreiben und bewerten – und der Einfachheit halber auch IGeL nennen.
Professionelle Zahnreinigung ist eine der häufigsten IGeL. Sie soll das Gebiss länger gesund erhalten, indem sie die Zähne vor Karies sowie Zahnfleisch und Halteapparat vor Entzündungen schützt. Unter professioneller Zahnreinigung können eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen verstanden werden. Auf jeden Fall entfernt der Zahnarzt oder ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter Beläge, reinigt die Zahnzwischenräume und fluoridiert die Zähne. Weitere Leistungen können dazu kommen, zum Beispiel die „Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung“. Zahnärzte empfehlen die Maßnahmen vierteljährlich bis jährlich. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei Erwachsenen die Kosten für folgende Maßnahmen, die ebenfalls dazu dienen sollen, die Zahngesundheit zu erhalten: zweimal jährlich Untersuchung der Zähne, einmal jährlich Zahnsteinentfernung (harte Beläge), jedes zweite Jahr Untersuchung des Zahnhalteapparates. Eine professionelle Zahnreinigung wird verschieden abgerechnet und kostet je nach Anzahl der Zähne in der Regel zwischen 35 und 120 Euro pro Sitzung.
Gesundheitsproblem
Die beiden größten Bedrohungen für das Gebiss sind die Erkrankungen des Halteapparates, in dem die Zähne verankert sind (Parodontitis) sowie die Karies.
Eine Parodontitis, allgemein unter dem Begriff „Parodontose“ bekannt, kann sich aus einer Entzündung des Zahnfleischs (Gingivitis) entwickeln. Das Zahnfleisch entzündet sich, wenn dauerhaft Zahnbeläge vorhanden sind, in denen sich Bakterien befinden. Zahnbelag oder Plaque bildet sich innerhalb weniger Stunden neu. Vor allem durch Substanzen im Speichel wandelt sich die Plaque allmählich in einen harten Belag um, den Zahnstein.
Karies wiederum entwickelt sich durch häufigen Konsum süßer Speisen und Getränke dadurch, dass die im Mund vorhandenen Bakterien bei Zuckerzufuhr Säuren abgeben, die den Zahn angreifen. Fluoride, wie sie in Zahnpasten, vom Zahnarzt aufgetragenen Lacken und anderen Produkten enthalten sind, schützen vor Karies.
Methode
Weiche Beläge lassen sich mit der Zahnbürste, in den Zahnzwischenräumen mit Zahnseide oder speziellen Bürstchen entfernen. Zahnstein – also harte Beläge – dagegen kann nur in der Zahnarztpraxis mit speziellen Instrumenten entfernt werden. Das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Zahnsteinentfernung wird von vielen Zahnärzten jedoch als unzureichend angesehen. Deshalb bieten sie als IGeL die professionelle Zahnreinigung an, bei der auch weiche Zahnbeläge und Verfärbungen entfernt und die Zähne fluoridiert werden.
Für die professionelle Zahnreinigung gilt eine eigene Abrechungsziffer in der Gebührenordnung für Zahnärzte mit folgenden Einzelleistungen: Entfernen der Zahnbeläge über und am Zahnfleischsaum, Reinigung der Zahnzwischenräume, Entfernen des Biofilms (der Plaque), Politur und Fluoridierungsmaßnahmen. Die Kosten werden in der Gebührenordnung mit 1,57 Euro pro Zahn beziffert. Dieser Betrag kann bei besonderen Schwierigkeiten mit entsprechenden Steigerungssätzen multipliziert werden. Neben einer Abrechnung pro Zahn sind auch Berechnungen pro Zeit oder nach Pauschalbeträgen üblich. Die professionelle Zahnreinigung muss nicht vom Zahnarzt selbst durchgeführt werden, er kann die Arbeit also auch an einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter delegieren.
Über diese Maßnahmen hinaus lassen sich weitere Leistungen über eigene Ziffern in der Gebührenordnung (als IGeL) abrechnen. So empfiehlt das Mitteilungsblatt der Berliner Zahnärzte (Heft 01, 2012): die Beseitigung von Belägen unterhalb des Zahnfleischsaums, Erstellen des Mundhygienestatus und Unterweisung in der richtigen Zahnpflege, Beseitigung scharfer Zahnkanten, Politur von Füllungen, medikamentöse antibakterielle Lokalbehandlungen und vieles mehr.
Die PZR hat kosmetische Aspekte, denn nach dem Entfernen von Zahnstein und Verfärbungen dürften die Zähne schöner aussehen. Darüber hinaus gehen Zahnarztpraxen auch von einem medizinischen Nutzen aus. So wirbt eine Praxis, die sich auf die professionelle Zahnreinigung spezialisiert hat, damit, dass die Patienten bei jährlich vier Behandlungen das ganze Jahr nicht nur „schöne, saubere, sexy Zähne“, sondern auch „gesundes Zahnfleisch“ hätten. Eine andere Praxis schreibt auf ihrer Homepage: „Es ist erwiesen, dass die professionelle Zahnreinigung einen großen Nutzen hat und damit eine sinnvolle Maßnahme für Ihre Zahngesundheit darstellt.“