Podologen

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Sprache/Lehre“ ab. Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können. Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologiepraxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik-Mechaniker oder Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen. In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen. Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen. Der unrechtmäßige Gebrauch der Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ bzw. „Medizinischer Fußpfleger/Medizinische Fußpflegerin“ ist eine Ordnungswidrigkeit, die aufgrund von § 9 PodG mit einer Geldbuße (bis 2500 €) geahndet werden kann. Siehe auch: „Deutschland“ im Artikel Berufsbezeichnung Vor Inkrafttreten des PodG konnten sich praktizierende Medizinische Fußpfleger in einer von 2002 bis 2006 laufenden Übergangszeit mit einer Ergänzungsprüfung im Sinne einer Besitzstandswahrung zum Podologen qualifizieren. 2012 wurde erstmals ein Studiengang Podologie eingerichtet. Er verläuft über einen Zeitraum von drei Jahren und schließt mit dem Bachelor of Science in Podologie (B.Sc. Podologie) ab. Die Regelung der Ausbildung und Interessensvertretung der Berufstätigen in diesem Bereich werden durch den Deutscher Verband für Podologie übernommen.

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