Schönheitschirurgen

Die Schönheitsoperation oder Kosmetische Operation ist ein chirurgischer Eingriff ohne medizinische Indikation. Die Schönheitsoperation dient damit einer oft nur subjektiv wahrgenommenen Verschönerung des menschlichen Körpers und grenzt sich u. a. damit etwa gegen die Körpermodifikation ab. Schönheitschirurgie und kosmetische Chirurgie sind von den medizinischen Berufsverbänden nicht als Fachgebiete definiert und dürfen, laut Bundesdeutschem Verfassungsgericht, von allen in Deutschland tätigen Ärzten (außer reinen Zahnärzten) angeboten und ausgeführt werden. „Kosmetische Operationen“ sind ästhetische Operationen. Die anerkannte Ästhetische Chirurgie ist in Deutschland Teil der Facharztkompetenz Plastische und Ästhetische Chirurgie zugeordnet, in der Schweiz dem Fachgebiet Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Österreich dem Sonderfach Plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie. Die Steigerung und Verbesserung des eigenen Aussehens stellt das Hauptmotiv für diese Formen der Chirurgie dar. Häufig ist das Motiv beruflicher Natur. Dabei geht es nicht darum, einem allgemeinen Schönheitsideal näher zu kommen, sondern sich zielgerichtet einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Beispielsweise ein zierlicheres Gesicht (mittels einer verkleinerten Nase) in der Casting-Show, die Senkung des Körperfettanteils durch das Absaugen von Fett für bestimmte Sportarten, ein dezentes Facelifting, um in der Schauspielerei bestimmten Rollen auch im Alter zu entsprechen, oder die Definition von Muskeln mittels Implantaten bei männlichen Models sind Anwendungsgebiete. Die mediale Aufmerksamkeit gilt jedoch mehr solchen Personen, die zahlreiche plastische Operationen haben durchführen lassen und einem extremen Schönheitsideal folgen, etwa dem von Puppen oder Comicfiguren. Diesen Personen wird eine Dysmorphophobie attestiert, wonach sie eine stark abweichende Wahrnehmung ihres Aussehens im Vergleich zu ihrer Umwelt haben. Sie finden sich ursprünglich hässlich (gar entstellt) und verfolgen mit den Operationen das Ziel der Herstellung ihres Idealbildes. Es erfolgt in Deutschland keine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung bei Eingriffen der Schönheitschirurgie, die auf Wunsch des Patienten zur ästhetischen Verbesserung durchgeführt werden. In diesen Fällen sind die Gesamtkosten durch den Patienten zu tragen, einschließlich des Verdienstausfalls. Gesetzlich Versicherte, die sich einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme, wie einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder einem Piercing unterzogen haben, haben sich auch an den Kosten einer dadurch entstandenen Komplikation, einschließlich des Krankentagegeldes angemessen zu beteiligen. Ärzte und Krankenhäuser unterliegen dabei einer Anzeigepflicht von Folgeerkrankungen medizinisch nicht notwendiger Behandlungen. Außerdem besteht bei Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, denn der Arbeitgeber hat nur das normale Krankheitsrisiko des Arbeitnehmers zu tragen. Für die Absicherung der finanziellen Risiken von schicksalhaften Komplikationen nach Schönheitsoperationen gibt es verschiedene Anbieter sogenannter Folgekostenversicherungen.

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