Seniorenresidenz
Ein Altenheim, auch Altersheim, Feierabendheim, Feierabendhaus, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt, ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können. Das Wort „Altenheim“ wird zunehmend als Synonym für Pflegeheim benutzt. Allgemeinsprachlich wird Altenheim als Bezeichnung des Oberbegriffs für jede Form der stationären Fremdversorgung im hohen Alter gebraucht. Fachsprachlich ist das Altenheim dagegen das mittlere Glied zwischen Altenwohnheim und Altenpflegeheim in einer nach dem Schweregrad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit der Bewohner differenzierenden Dreigliedrigkeit stationärer Altenpflegeeinrichtungen: Altenwohnheim – Der Bereich Wohnen hat hier das größte Gewicht – andere Leistungen werden nur in geringem Umfang angeboten. Altenheim – Hierbei besteht eine (noch) geringe Pflegebedürftigkeit, das selbstbestimmte Leben überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern und Aufräumen im Zimmer, Speisenversorgung werden regelmäßig in Anspruch genommen. Die Bewohner führen keinen eigenen Haushalt. Altenpflegeheim – Die stationäre Pflege ausgeprägt pflegebedürftiger Menschen steht in diesen Einrichtungen rund um die Uhr im Vordergrund. Die alternative und landläufig gängige Bezeichnung „Altersheim“ (mit „s“) wird als Fachterminus meist vermieden, weil das Heim für „die Alten“ betrieben wird. Während die öffentliche Wahrnehmung von Altenheimen von den Aufgaben der Altenpflege beherrscht wird, schreiben Profis: „Das Versorgungsangebot einer Pflegeeinrichtung bestand noch nie nur aus Pflege. Moderne, lebensweltlich orientierte Einrichtungen haben sich dem Normalitätsprinzip und der Teilhabe ihrer Bewohnerer verschrieben.“ In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ meist eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Am verbreitetsten sind die Altenpflegeheime. Die Zahl der Pflegeheime stieg in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent auf 10.424 Heime, im Jahr 2015 waren es insgesamt 13.596 Pflegeeinrichtungen.[2] Sie bieten vollstationäre Dauerpflege an. In Deutschland bestimmt das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) und Sozialhilferecht (SGB XII) die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung von Einrichtungen der stationären Altenpflege. Auf der Grundlage schließen Kostenträger und Heimträger Rahmenvereinbarungen, in denen auch Qualitäts-Mindeststandards definiert werden. Die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) bzw. die baurechtlichen Vorschriften der Länder stellen baurechtliche Anforderungen und das landesrechtlich geregelte Heimrecht normiert die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungs- und Verbraucherrechte der Bewohner. Alten- und Pflegeheime unterliegen der Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern). Diese achtet unter anderem darauf, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung eingehalten werden. Im Auftrag der Pflegekassen führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Qualitätsprüfungen der Heime durch. Viele Einrichtungen kritisieren, dass sie aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen könnten. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: „es [handelt] sich um die größte soziale und humane Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg“. Eine für Altenhilfe zuständige Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden.