Hyperbare Sauerstofftherapie beim Hörsturz
Arztgruppe | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde |
Bereich | Gehör |
Anlass | Hörverlust |
Verfahren | Überdruckbehandlung mit reinem Sauerstoff |
Kosten | Behandlung (in der Regel 10 bis 15 Sitzungen), jeweils zwischen 200 bis 250 Euro |
GKV-Leistung | Untersuchungen zur Abklärung eines Hörverlustes; Therapien mit anerkannten Methoden bei behandelbaren Ursachen eines Hörverlustes, also nicht beim Hörsturz |
IGeL
Bei der Hyperbaren Sauerstofftherapie atmet der Patient reinen Sauerstoff unter hohem Druck ein, wodurch sich der Sauerstoff in höherer Konzentration als unter Normalbedingungen im Blut löst. Das soll diverse Krankheiten lindern oder heilen, wie etwa den Hörsturz. Die Untersuchungen zur Diagnose des Hörsturzes sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Hyperbare Sauerstofftherapie ist im ambulanten Bereich immer eine IGeL. Für eine Behandlung des Hörsturzes werden 10 bis 15 Sitzungen veranschlagt, die in der Regel jeweils 200 bis 250 Euro kosten.
Gesundheitsproblem
Als Hörsturz wird ein Hörverlust bezeichnet, der plötzlich und meist nur in einem Ohr auftritt, der von Schwindel, Ohrgeräuschen (Tinnitus) und Druckgefühl im Ohr begleitet sein kann, und der von leichter Schwerhörigkeit bis zur Taubheit reicht. Etwa drei von tausend Menschen in Deutschland sind jährlich davon betroffen. Bislang ist nicht bekannt, was einen Hörsturz auslöst und was dabei im Ohr vorgeht, auch wenn es viele Vermutungen und Spekulationen gibt, so werden beispielsweise Durchblutungsstörungen in den Gefäßen im Ohr als mögliche Ursache diskutiert. Da es neben dem Hörsturz noch andere Formen der akuten Innenohrschwerhörigkeit gibt, geht die Diagnose des Hörsturzes mit einer Abgrenzung zu den anderen Formen einher.
Da der Hörsturz die Lebensqualität eines Patienten erheblich einschränkt, hält die S1-Leitlinie „Hörsturz“ der „Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie“ einen Behandlungsversuch grundsätzlich für gerechtfertigt. Allerdings ist eine zielgerichtete Therapie, die an den Ursachen des Hörsturzes ansetzt, nicht möglich, da man die Ursachen nicht kennt. Für eine Therapie diskutiert die Leitlinie zwei Arten von Medikamenten: solche, die die Fließeigenschaften des Blutes verbessern (Rheologika) und Glukokortikoide. Andere Behandlungsformen werden in der Leitlinie nicht genannt. Studien deuten an, dass bei der Mehrzahl der Patienten ein Hörsturz auch unbehandelt wieder heilt. Wenn ein HNO-Arzt behauptet, dass ein Patient, der einen Hörsturz in den ersten acht bis zwölf Wochen nicht behandeln lässt, unweigerlich in der Folge auf ein Hörgerät angewiesen sein wird, sollte dies demnach kritisch hinterfragt werden.
Methode
Die normale Luft besteht zu 78 Prozent aus Stickstoff, zu 21 Prozent aus Sauerstoff und zu 1 Prozent aus anderen Gasen. Der Mensch nimmt den Sauerstoff über die Lungen auf, wo er ins Blut übertritt, dort an das Hämoglobin in den roten Blutkörperchen bindet, über die Blutgefäße in die verschiedenen Gewebe transportiert wird, und dort von den Blutkörperchen in die Gewebezellen übertritt.
Das Verfahren der Hyperbaren Sauerstofftherapie geht von der Vorstellung aus, dass dem Körper Sauerstoff fehlt oder ihm zumindest eine höhere Dosis Sauerstoff gut täte. Damit sollen sich eine Vielzahl von Krankheiten und Verletzungen behandeln lassen, von Innenohr-, Blasen-, und Knochenerkrankungen bis hin zu chronischen Wunden und Sportverletzungen. Eine höhere Sauerstoffkonzentration im Blut wird auf zwei Arten erreicht: Zum einen atmet der Patient während der Therapie reinen Sauerstoff ein, zum anderen sitzt er in einer Kammer, in der ein Überdruck wie in rund 15 Meter tiefem Wasser herrscht. Dadurch ist der Sauerstoffdruck während der Therapie, die pro Sitzung in der Regel zwischen 40 und 90 Minuten dauert, etwa zwanzigmal so hoch wie unter Normalbedingungen. Um Lungenschäden durch den Überdruck zu vermeiden, wird vor der Behandlung eine eingehende Untersuchung sowie eine Röntgenaufnahme der Lunge gefordert.
Die Hyperbare Sauerstofftherapie wurde bereits mehrere Male im G-BA beraten. Dabei sollte geklärt werden, ob die Belege für einen Nutzen ausreichend sind, um die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen zu rechtfertigen. In seiner „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (in Kraft getreten am 22.12.2011) führt der G-BA die Hyperbare Sauerstofftherapie als Methode auf, „die nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf“.